Mit dem neuen Gesetz werden die Persönlichkeitsrechte der Internetnutzer gestärkt. (Bild: Goran Basic / NZZ)
Die meisten Leute haben die neue Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO) auch hierzulande zunächst durch ihr volles E-Mail-Postfach zu spüren bekommen. Die Rechtsänderung gibt Privatpersonen neue Möglichkeiten, über ihre Daten zu bestimmen. Die Schweiz verfügt über ein eigenes Datenschutzgesetz. Es ist dem bis anhin geltenden EU-Recht sehr ähnlich, unterscheidet sich jedoch deutlich von der neuen EU-Verordnung. Auf der Grundlage der Schweizer Rechtsvorschriften kam die Europäische Kommission bisher zu dem Schluss, dass die Schweiz ein angemessenes Datenschutzniveau biete. Dies bringt den Vorteil, dass Daten zwischen der Schweiz und den EU-Mitgliedstaaten ohne grosse Formalitäten übertragen werden können. Dieser Angemessenheitsbeschluss bleibt trotz der neuen EU-Verordnung vorläufig bestehen.
Was Sie über die Zeitenwende im EU-Datenschutz wissen müssen
Niklaus Nuspliger, René Höltschi, Brüssel 17.5.2018, 09:00
Mit der DSGVO wird jedoch eine neue periodische Überprüfung aller Angemessenheitsbeschlüsse eingeführt, so dass die Angemessenheit des schweizerischen Datenschutzniveaus mindestens alle vier Jahre überprüft werden muss. Ausserdem ist die Europäische Kommission verpflichtet, Entwicklungen, welche die Wirkungsweise ihres Angemessenheitsbeschlusses beeinträchtigen könnten, fortlaufend zu überwachen. Dies könnte dazu führen, dass der Angemessenheitsstatus in Zukunft entzogen würde. Zwar hätte das nur geringfügige Konsequenzen, da es andere Möglichkeiten für die Übermittlung von Daten in Länder ohne adäquates Schutzniveau gibt. Dennoch könnte es zu einer Erhöhung der Compliance-Belastung für Schweizer Unternehmen führen.